„…Ab dem Schuljahr 2017/18 werden den Schulen für den kompletten Schwimmunterricht ausreichend Mittel für die Schwimmbegleitung durch Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind so berechnet, dass pro Klasse und Schwimmtag 2 Erzieherstunden zur Verfügung stehen, so dass die Erzieherinnen und Erzieher die Kinder auch über die reine Wegebegleitung hinaus im Schwimmbad begleiten können…“
Neuregelung der Schulschwimmbegleitung zum Sj. 2017-18
Damit wird unsere Anleitung zur Schwimmbegleitung ab dem nächsten Schuljahr überflüssig.