Am 13.12.2016 wurde ein Vortrag über die „Ombudsstelle für besondere Begabungen“ in der Elternkammer gehalten. Im Folgenden die schriftlichen Ausführungen dazu:
Bereits seit 2013 ist „Begabtenförderung – Förderung besonderer Begabungen“ eines der Bildungsthemen, mit dem sich Mitglieder/innen der Hamburger Bürgerschaft über Monate intensiv auseinandergesetzt haben. So erfolgten ab August 2013 – März 2014 etliche Diskussionen im Schulausschuss (verbunden mit einer Experten- sowie öffentlichen Anhörung), die abschließend in einem überparteilichen Antrag mündeten.
Die Schulbehörde hat im März 2014 das „Aktionsprogramm zur Begabtenförderung an Hamburger Schulen“ öffentlich vorgestellt, was in Zusammenarbeit mit der BbB (Beratungsstelle besondere Begabungen) erarbeitet worden ist. Mai 2016 folgte die Verabschiedung einer Drucksache, in der alle wesentlichen Informationen enthalten sind (s. BbB-Homepage); wie u. a.: Mehr Informationen für Eltern und Lehrkräfte, Verbesserung des Zugangs zur Diagnostik, Einführung „Fachkräfte für Begabten-förderung (FBF)“ an jedem Gymnasium und jeder Stadtteilschule, Qualifizierung von Lehrkräften, Weiterentwicklung der Schmetterlingsschulen, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte aller Schulen und der Fachkräfte an den ReBBZs, … – und schließlich die „Einrichtung einer Ombudsstelle für besondere Begabungen“.
Auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) und der des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützen inzwischen etliche Beschlüsse diese Entwicklung: Eine umfangreiche „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ wurde am 11.06.2015 verabschiedet, gefolgt von der sog. „Mainzer Erklärung“ (29.02.2016), die einige Bundesländer erarbeitet haben. Unter „Begabung als Chance nutzen“ geht es bei diesen Förderstrategien nicht nur um leistungsstarke (sog. Hoch-Leister), sondern um grundsätzlich besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche; also auch um diejenigen, die ihr Begabungspotential (zumindest bisher) entweder teilweise oder gar nicht abrufen (können); Leistungsvoraussetzungen nicht annähernd im Unterricht zeigen. Aktuell (28.11.2016) fand die Veröffentlichung einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern statt; verbunden mit einem finan-ziellen Förderprogramm (www.bmbf.de/files/Initiative_Leistungsstarke_Beschluss.pdf)
Informationen zum Thema „Besonders- und hochbegabte Kinder/Jugendliche“:
Statistisch gesehen sind von 100 Kindern einer Altersgruppe 2-3 hochbegabt, was alle, also auch die mit Behinderungen oder Einschränkungen einschließt. Auf die Zahl der Schüler/-innen in Hamburg bezogen bedeutet es, dass hier 2015 ca. 3500-4000 Hochbegabe (= IQ ab 130) in den Bildungseinrichtungen beschult wurden. Dabei muss eine Hochbegabung nicht alle Fähigkeiten um-fassen, sondern schließt u.a. auf Teilgebiete begrenzte Begabungspotentiale, sowie herausragende Leistungsspitzen oder spezielle Fachkenntnisse mit ein.
Ergänzend zu den 2-3 % Kindern mit über weit überdurchschnittliche intellek-tuellen Fähigkeiten kommt eine größere Gruppe hinzu (je nach Statistik bis zu 15%), bei denen – insgesamt oder partiell – ein IQ zwischen 115 – 130 vorliegt.
Der Diagnose „Hochbegabung“ gehen in der Regel Tests durch Experten in darauf spezialisierten Praxen, Instituten, der BbB oder im ReBBZ voraus.
Hinweise, wodurch eine Hochbegabung bei Kindern auffallen kann:
• bereits als Kleinkind sind sie besonders aufmerksam, neugierig und kritisch
• oft haben sie vielseitige Interessen; u. U. auf Spezialgebiete ausgerichtet
• in der Regel verfügen sie über ein sehr hohes Abstraktionsvermögen
• viele verfügen über einen großen Sinn für Humor und lieben Wortspielerein
• häufig entwickeln sie unübliche Wege des Denkens bzw. zur Problemlösung
• nicht selten suchen/finden sie dabei eigene, besonders kurze Lösungswege
• ihr Einfallsreichtum beinhaltet, dass sie Muster und Prinzipien gut erkennen
• sie hinterfragen ggf. beharrlich Regeln/Gewohnheiten (wirken z. T. störend)
• die eigene Sensibilität ist ggf. hoch (gute kognitive u. soziale Wahrnehmung)
• z.T. wird eine ausgeprägte Hypersensitivität im sozialen Umgang festgestellt
• einige übernehmen gerne Führungsrollen, im positiven- wie negativen Sinne
Bei Teilleistungs-Begabungen gibt es unterschiedliche Ausprägungen; u. a.:
• spezielle intellektuelle Fähigkeiten oder auch begrenzte „Inselbegabungen“
• sprachliche Begabungen, was die besondere Ausdrucksfähigkeit einschließt
• überragende mathematische und/oder naturwissenschaftliche Kenntnisse
• außergewöhnliche musische, bildnerische und kreative Talente
• individuelle, hier auf den Sport bezogene Leistungsvoraussetzungen
• ausgeprägte sensomotorische, sowie soziale und emotionale Fähigkeiten
Demzufolge können sich besonders- und hochbegabte Kinder in Bereichen anders als Gleichaltrige verhalten, zeichnen sich durch einen ausgeprägten Forschungs- bzw. Wissensdrang aus oder verfügen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Einige fallen aber nicht nur durch differenziertes nachfragen auf, sondern eine teilweise ausgeprägte Ungeduld oder aber ein Desinteresse am bisherigen Unterricht, insbesondere wenn dieser die für diese Zielgruppe wichtigen „herausfordernden Aufgabenstellungen“ zu wenig berücksichtigt.
Ein hoher Intelligenzquotient allein beinhaltet grundsätzlich keine Garantie für einen Erfolg in- und auch außerhalb der Schule, muss diese doch zunächst möglichst frühzeitig erkannt und anschließend gefördert werden. Dabei sollte die gesamte Persönlichkeit des Kindes differenziert betrachtet werden, also alle zu fördernden Stärken und Begabungen, sowie seine Schwächen oder Probleme – die es in diesem Zusammenhang gleichzeitig zu minimieren gilt.
Bei den meisten relativ Hochbegabten oder bei Schüler/-innen mit besonderen Begabungspotentialen verläuft die Schullaufbahn ohne sichtbare Probleme. Häufig werden recht erfolgreiche Lernbiographien in der Regel individuell, also oft durch Eltern/Sorgeberechtigte unterschiedlich intensiv unterstützt, gefördert begleitet oder über zusätzlich angebotene Leistungsanreize mit gestaltet.
Die Leistungsbereitschaft/-fähigkeit Hochbegabter kann, wie bei allen anderen Kindern, durch eine ungünstige familiäre, sowie soziale Konstellation ebenso negativ beeinträchtigt sein wie durch Entwicklungs-, Verhaltens-, Leistungs- Lern-, oder ggf. partielle Wahrnehmungsstörungen. Eine mögliche Folge ist, dass erlerntes Wissen einer hohen Intelligenz überlegen sein kann, was in der Konsequenz bedeutet: „Hoch motivierte, durch Sorgeberechtigte unterstützte Kinder können ggf. – trotz durchschnittlicher Intelligenz – bessere schulische Leistungen erbringen als besonders- oder Hochbegabte, wo dieses Potential u. U. weder frühzeitig erkannt noch in der Folge adäquat gefördert worden ist“.
Grundsätzlich ist die Diagnose „Hochbegabung“ unabhängig vom sozialen Status der Eltern und dem kulturellen, ethnischen oder religiösen Hintergrund der Familie; wobei allerdings eine familiäre Anhäufung auffällt. Bei Menschen mit körperlichen-, emotionalen- und seelischen Beeinträchtigung (wie u. a. Asperger Autismus, Depression) oder Teilleistungsstörungen (z. B. AD(H)S, Legasthenie, Dyskalkulie) sind vergleichbare Begabungspotentiale vorhanden, werden aber aufgrund einer „Überlagerung“, u. a. durch eine eher auf Defizite ausgerichtete Orientierung (mit Kompensation der Problemlagen), seltener erkannt oder eine diesbezügliche Diagnostik bleibt ggf. aus. Eine differenzierte Einschätzung aller „speziellen Verhaltensweisen“ setzt bei Expert/en/-innen weitreichende Fachkompetenzen sowie Erfahrungen im Umgang voraus.
Experten schätzen, dass allein 10-15% der Hochbegabten sog. Underachiever (Minderleister) sind. Jungen fallen dabei überproportional häufiger durch ihr Verhalten auf als Mädchen – die sich eher (ggf. früher) resigniert zurückziehen.
An ganztägigen Bildungseinrichtungen bietet die oft ganzheitliche Ausrichtung, verbunden mit einer Orientierung an individuellen Fähigkeiten und Stärken, eine gute Basis für eine begabungsentfaltende Förderung. Erfolgt doch hier in der Regel die konsequente Einbeziehung von Bereichen wie Sport, Theater, Musik und Kunst, ergänzt durch Schülerwettbewerbe, sowie andere Förder-angebote oder -Strukturen – bereichert durch den außerschulischen Anteil.
Die Herausforderung der ganztägigen Bildung besteht also darin, zusätzlich zur Umsetzung eines weitreichend binnendifferenzierten und individualisierten Unterrichts (nach Arbeits-/Lernniveau jedes Kindes), bei frühzeitiger Einbezie-hung multiprofessioneller Teams, eine ganzheitlich und begabungsentfaltend ausgerichtete Angebotskultur über Schule + Kooperationspartner aufzubauen; unabhängig bzw. zum Ausgleich unterschiedlicher familiärer Förderstrukturen.
Eine besondere- oder Hochbegabung kann sich in der Regel nur dann zur außergewöhnlichen Leistung entwickeln, wenn auf verschiedenen Handlungs-ebenen mehrere Bedingungen in positiver Weise vernetzt zusammenwirken. Dieses schließt eine Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und der Schule ebenso ein, wie die Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern.
Ziel jeder Förderung sollte nicht nur eine Wissensvermittlung sein, sondern die Freude an intellektuellen Herausforderungen; bei Berücksichtigung einer evtl. gleichzeitig erforderlichen Kompensation etwaiger Schwächen, teilleistungs-bezogener Defizite, u. a. aufgrund einer fachspezifisch begrenzten Begabung.
Individuelle Fördermöglichkeiten umfassen hier zwei Ansätze, wobei in der Regel beide Maßnahmen gleichzeitig und somit zielführend eingesetzt werden:
Beschleunigende Maßnahmen (Akzeleration), wie z. B. jahrgangsüber-greifender Unterricht (JüL) > bei Teilleistungsstärken ggf. nur auf einzelne Fächer bezogen; Überspringen einer Klassenstufe, mit evtl. zusätzlich möglicher Springer-/Einzelförderung (Voraussetzung ist die Beratung durch die BbB, verbunden mit einer Antragstellung und Steuerung (§ 38 Abs. 2 HmbSG) > erfolgt nach sorgfältiger Abwägung aller Vor-, aber auch alters-/ interessenspezifischen Nachteile – unter Berücksichtigung der Alternativen).
Vertiefende Maßnahmen (Enrichment) wie u. a. über Schülerwettbewerbe, Projekte, spezielle Ferienprogramme/-kurse, Kooperation mit Hochschulen (Juniorstudium). Stiftungen, Stipendien, Paten- oder Mentoren-Programme unterstützen z. T. derartige Angebote (u.a. auf Empfehlung oder Antrag der Schule). In diesem Zusammenhang kann für Sorgeberechtigte folgender Hinweis wichtig sein: „Zeugnisse sollen auch von Dritten zertifizierte Lernleistungen und Fähigkeiten dokumentieren“ (§44 Abs. 2, letzter Satz).
Viele der Kinder mit einer Hochbegabung oder mit besonderen Begabungs-potentialen arrangieren sich zumindest phasenweise u. U. auch über einen längeren Zeitraum, mit einer Unterforderungssituation. Manche kompensieren diese auf anderen Ebenen, was aber auf Dauer nicht allen und schon gar nicht über eine längere Zeit oder auch in mehreren Unterrichtsfächern gelingt. Schwierigkeiten in oder mit der Schule können eine Folge sein, die sich evtl. durch Unkonzentriertheit, Störungen im Unterricht, Leistungs- und schließlich Schulverweigerung bemerkbar machen können oder aber, eher bei Mädchen, durch einen möglichen Rückzug, der u. a. mit Bauch-/Kopfschmerzen, Schul-ängsten und ebenfalls mit einem Leistungsrückgang verbunden sein kann.
Einige Konsequenzen, Anmerkungen zum Thema oder konkrete Hinweise:
– Häufig kommen Eltern/Sorgeberechtigte von Kindern/Jugendlichen, wo diese
in irgendeiner Weise in der Schule bzw. im Unterricht auffallen oder bereits
Schwierigkeiten mit Lehrkräften vorliegen. Aber es gibt auch diejenigen, wo
sich schon vor der Ein- oder Umschulung (z.T. Vorschule) konkrete Fragen
bezüglich der besonderen Verhaltensweisen ihres Kindes ergeben, sowie zu
den möglichen Förder-/Forderangeboten oder auch zur Auswahl der Schule.
– Fragen, Unsicherheiten und Ängste rund um das Thema „IQ-Test“
– Auffälligkeiten zum Thema „Gender“, sowie altersspezifische Unterschiede
– „Inklusiv ausgerichteter Anspruch“ (wie u. a. durch einen Nachteilsausgleich)
aufgrund einer Vielfalt an unterschiedlichsten Begabungspotentialen, die z.
T. mit besonderen Auffälligkeiten (AD(H)S, Legasthenie…) verbunden sind.
– Wichtig: Teilweise „Überschneidung mit anderen Ombudsstellen“.
– Hinweis von Schüler/-innen und Eltern auf eine eher Defizit- statt positiver
Kompetenz-/Stärkenorientierung, u.a. auch bei Lernentwicklungsgesprächen.
– Wunsch nach mehr Wertschätzung individueller Begabungspotentiale – statt
Anpassung an den Unterricht mit relativ gleicher Aufgabenstellung. Unterricht
orientiert sich teilweise weniger an persönlichen Leistungsvoraussetzungen,
sondern vorrangig an einer „homogenen Lerngruppe“ innerhalb der Klasse,…
– was oft auch auf das Format der einheitlichen Hausaufgaben zutrifft.
– Es wird als keine motivationsfördernde Atmosphäre, sondern eher als eine
Form der Bestrafung empfunden, wenn gerade besondere Leistungsanreize
z.T. erst nach Erledigung sämtlicher Übungs- oder verpflichtenden Aufgaben
zugelassen werden (- kann Desinteresse/Konzentrationsprobleme bewirken).
– Eine mögliche „Sonderstellung der Schüler/-in“, vielleicht durch eine spezielle
Form der Ansprache oder Aufgabenstellung, sollte vorab abgesprochen und
zur Vermeidung einer Stigmatisierung über die Schule thematisiert werden.
– Individuell abgestimmte Verfahren, u.a. in Bezug auf eine Informationsweiter-
gabe an die Klasse, sind zur Akzeptanz einer gleichzeitig evtl. erforderlichen
Umsetzung eines umfangreichen „Nachteilsausgleichs“ sehr zu empfehlen:
Viele Mitschüler/innen und Eltern gehen bei der Diagnose „Hochbegabung“
immer noch von einer durchgängig hohen Leistungsstärke/-bereitschaft aus!
– Eine vertrauensvolle, demzufolge von gegenseitiger Wertschätzung geprägte
„Beziehungsebene“ könnte häufig etwaigen Missverständnissen vorbeugen;
demzufolge die Eskalation von Konflikten verhindern (lt. Aussage von Eltern/
Schüler/-innen). Gewünscht werden „angemessene Zeiträume“ für kurzfristig
erforderliche Gespräche zwischen Lehrkräften und den beteiligten Personen.
> Eine von alle Ratsuchenden gewünschte Förderkultur (NICHT NUR) für die
besonders begabten Schüler/-innen umfasst folgende Handlungsebenen:
1. Binnendifferenzierter Unterricht, verbunden mit einer Methodenvielfalt
2. Förderkultur der Schule (u. a. Jahrgangsübergreifende Projekte/Konzepte,
inner- und außerschulische Schülerwettbewerbe, Drehtürmodell,….)
Außerschulische- u. kooperative Angebotsvielfalt (u. a. PriMa-Mathezirkel) – unter Berücksichtigung der Entdeckung und Förderung aller Potentiale und Begabungsvoraussetzungen der Kinder aus sämtlichen Kulturkreisen.
Interessengesteuerte Angebote für Peer-Groups (in-/außerhalb der Schule)
Verschiedene Handlungsebenen:
Behörden (behördeninterne-/übergreifende Zusammenarbeit (BSB, BASFI, Kultur) regelmäßiger Erfahrungsaustausch, gemeinsame Fortbildungen, …
Schule (u. a. Steuerung durch Schulleitung; Leitbild/Schulprofil, Schul-/ Unterrichtsentwicklung, Fortbildung der Lehrkräfte – auch über Lehrerkon-ferenzen, Chance aufgrund multiprofessioneller Teams, „Funktionsstellen/-Stunden“, Förder-/Begabungskoordinator/-konzept, die differenzierte Ange-botskultur in- und außerhalb des Unterrichts, schulinterne Gremienarbeit, Schulkonferenz, …); Funktion der Schulaufsicht und der Schulinspektion …
Außerschulische Bildungs-/Kooperationspartner und Lernorte; zum Ausbau der individuellen Angebots- und Förderkultur, wie u.a. beim Juniorstudium.
Eltern/Sorgeberechtigte (Einbeziehung/-bindung über schulische Gremien, verstärkt mit Migrationshintergrund oder sog. bildungsferner Sozialisation); thematisieren von Schwerpunktbereichen, Informationen über Förder- und Begabungskonzepte, Kooperationsstruktur, Angebotsspektrum an Schüler-wettbewerben; Elternfortbildung, auch im Hinblick auf Unsicherheiten im Hinblick auf die wiederholt geäußerte „Angst vor Mobbingstrukturen“.
Schüler/innen (Mitwirkung in schulin- und -externen Gremien, Partizipation und darüber Einfluss auf Schulkultur; Thema u.a. Stigmatisierung/Mobbing
Zusätzliche Aufgabengebiete:
Thema: Integration von Flüchtlingskindern – hierbei: „Netzwerkbildung“ durch Einbindung von Kontaktpersonen der ethischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten, sowie über multiprofessionelle Teams, um darüber möglichst frühzeitiger die individuellen Begabungspotentiale entdecken zu können.
Eine der Perspektiven konzentriert sich weiterhin verstärkt auf Kinder aus sog. „bildungsfernen Familien“. Hier wendet sich in der Regel kaum jemand an die Lehrkraft/Schule, die Beratungsstelle besondere Begabungen oder Ombuds-stelle. Die Verantwortung (Entdeckung und Förderung) liegt fast ausschließlich in der Wahrnehmung und diagnostischen Fachkompetenz multiprofessioneller Teams – gerade im Ganztag, … was u. a. den Stellenwert der Fortbildungen und Zusatzressourcen für Förder- und Begabungskoordinatoren verdeutlicht.
Durch mehr Transparenz über eine gut strukturierte Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Presse, Medien, Gremienarbeit, Fortbildungen und Veranstaltungen kann davon ausgegangen werden, dass mehr Kinder im Elternhaus und an den Schulen früher entdeckt und dementsprechend gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist es wahrscheinlich, dass sich langfristig die Akzeptanz erhöht, wenn mehr spezielle Angebote in- und außerhalb der Schule für die Gruppe der Kinder mit besonderen Begabungspotentialen angeboten werden.
Wenn es um Fragen, Hinweise oder auch Konflikte im Bereich der schulischen Begabungsförderung geht, steht hier die „Ombudsstelle besondere Begabungen“ betroffenen Familien oder ggf. interessierten Personen unbürokratisch mit Rat und Tat zur Seite. Ebenfalls können sie sich auch an die „Beratungsstelle besondere Begabungen“ (BbB) wenden, die für fachkompetente Informationsgespräche, sowie weitreichende Unterstützungsangebote vonseiten der BSB zur Verfügung steht.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Kindes werden während des Beratungszeitraumes – in der Regel gemeinsam mit den Sorgeberechtigten – Lösungswege zunächst diskutiert und anschließend weiterentwickelt. Verbunden sind diese Ansätze mit Hinweisen auf ergänzende Beratungs- und Unterstützungs-angebote, individuelle oder inklusive Begabungsförderkonzepte innerhalb der Schule oder auch auf die außerschulischen Lernorte bezogen, die zu einer Entfaltung der Begabungspotentiale beitragen können. Im Bedarfsfall werden vor Ort vermittelnde Gespräche mit dem Ziel geführt, gemeinsam mit allen Beteiligten hinreichend akzeptierte Kompromisse zu finden, um schließlich darüber weitere Konflikte möglichst frühzeitig zu vermeiden oder bestehende Probleme zielführend abzubauen.
Kontakt: Edda Georgi, Tel.: (0176) 4285 2883; edda.georgi@bsb.hamburg.de; ombudsstelle-besondere-begabungen@bsb.hamburg.de;
Öffentliche Sprechstunde: jeden 1. Donnerstag im Monat von 15- 18 Uhr Schulinformationszentrum (SIZ): Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg
Weitere Hinweise oder Informationen über Unterstützungsangebote erhalten Sie u. a.: Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB); die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und unter „Bildung und Begabung“ (Länderspecial Hamburg), sowie www.hamburg.de/wettbewerbe; außerdem über die KARG-Stiftung und die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind (DGhK)