Die Vorgeschichte:

Die Neugestaltung des Schulhofes der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) ist durch die Schüler der ASS und die Kinder des Stadtteils sehr gut angenommen worden. Dies liegt sicherlich auch daran, dass im gesamten Stadtteil Spielmöglichkeiten für Kinder, die älter als 5 sind, bisher gefehlt haben. Allerdings fühlten sich die Anwohner durch spätabendliche Benutzung des Schulsportplatzes durch Jugendliche und junge Erwachsene erheblich gestört. Am 19. Mai 2014 gab es daher einen runden Tisch im Bezirksamt, an dem neben Vertretern der Schule und der Anwohner auch die politischen Parteien teilgenommen haben. Wir haben uns, um die genannten Probleme in den Abendstunden zu verringern, von schulischer Seite mit den Anwohnern darauf verständigt, die Nutzung des Sportplatzes wie folgt zu regeln:

Das Schulgelände darf nach Unterrichtsschluss von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr und am Samstag von 10.30 – 20.00 Uhr als Spielplatz von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren genutzt werden. Sonn- und Feiertags darf das Schulgelände nicht genutzt werden.

Die ursprünglichen Nutzungszeiten umfassten auch Sonn- und Feiertage, da der Schulhof ausdrücklich als alternative Spielfläche für den Stadtteil geöffnet werden soll.
Da es vor allem in den Abendstunden nach Aussage der Anwohner weiterhin zu Lärmbelästigungen kam, gab es am 25. September 2014 einen weiteren
runden Tisch. Hier einigte man sich auf die mögliche Errichtung einer Lärmschutzwand, da eine von den Nachbarn geforderte Einzäunung aus Sicht der Schule keine Alternative darstellte.

Nach einer Kostenschätzung von Schulbau Hamburg stellte sich heraus, dass auch unter Beteiligung der Anwohnergemeinschaft eine Lärmschutzwand nicht finanzierbar ist und nicht gebaut wird. Stattdessen wurden im Rahmen einer Begehung des Platzes am 22. März 2015 eine ergänzende Einzäunung des Platzes und die Beauftragung eines Wachdienstes beschlossen, der für die Einhaltung der Nutzungszeiten zuständig sein soll. Diese Entscheidung wurde ohne Beteiligung der Schulkonferenz der ASS getroffen.

Die Schulkonferenz (SK) der Albert-Schweitzer-Schule erklärt auf ihrer Sitzung am 19.04.2016 folgende Stellungnahme zur Einzäunung des Sportplatzes:

  1. Weder die Schulgemeinschaft (Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternrat, Schülerrat) noch die Schulkonferenz waren in diese Entscheidung eingebunden.
  2. Die Schulkonferenz lehnt eine komplette Einfriedung des Sportplatzes ab, da diese Maßnahmen den Prinzipien unserer Schule nach Toleranz und Offenheit entgegenstehen. Es entspricht nicht unseren pädagogischen Vorstellungen und Werten, spielende Kinder und Jugendliche durch Aussperren vom Sportplatz fernzuhalten.
  3. Die Schule wird, vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung hinsichtlich des nachbarschaftlichen Friedens, eine Einzäunung des Sportplatzes mit einer Überwachung der Öffnungszeiten durch einen Schließdienst akzeptieren.
  4. Die Schulkonferenz legt großen Wert darauf, dass sie künftig in alle Entscheidungen, welche das Zusammenleben an unserer Schule unmittelbar betreffen, einbezogen wird. Die Schulkonferenz achtet hierbei insbesondere darauf, dass jede Änderung an unserer Schule im höchst möglichen Maße unserem Leitbild entspricht und durch die Änderungen Besserungen erwartbar sind.
  5. Die Schulkonferenz behält sich eine Änderung der Nutzungszeiten ausdrücklich vor.