Die steuerliche Identifikationsnummer für Kinder wird ab 01.01.2016 Pflicht!
Im Jahr 2016 gibt es Gesetzesänderungen, die den Bezug des Kindergeldes betreffen. Vor allem ist hier die Einführung des „IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld“ als neue bürokratische Pflichtgröße zu nennen.
Kindergeldbezieher müssen im Laufe des Jahres 2016 Ihrer jeweiligen Familienkasse die „Steuerrechtliche ID-Nummer“ Ihrer Kinder schriftlich mitteilen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Zahlungen eingestellt werden oder gar Rückforderungen anfallen.
Weitere Infos dazu im Internet:
Q: „Hilfe! Ich habe oder finde die SteuerID für meine Kinder nicht, was jetzt?!
A: „Ruhe bewahren und ->IdNr beim BZST anfordern!„